Vorbemerkungen:
Die nachfolgenden Liefer- / Zahlungsbedingungen bilden als Ergänzung des geltenden Rechts die Grundlage der Liefer- und Leistungsverträge der Firma poly klima GmbH, im Folgenden auch „poly klima“, „wir“ oder „uns“ genannt.
Abweichende Bestimmungen des Bestellers sind für uns nur dann verbindlich, wenn Sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.
I. Vertragsschluss
1) Der Liefer- und Leistungsvertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmers zustande.
II. Angebote und Preise
1) Unsere Angebote sind freibleibend. Sämtliche Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen und Garantien unserer Angestellten im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
Eine verbindliche Preisfestlegung erfolgt erst durch schriftliche Bestätigung des Unternehmers und unter dem Vorbehalt, dass die der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Auftrags-daten unverändert bleiben. Die Preise des Unternehmers verstehen sich in EUR zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2) Nach erfolgter bestätigter Bestellung auf Wunsch des Bestellers vorgenommene Veränderungen des Produkts werden dem Besteller berechnet.
3) Ändern sich später als 4 Monate nach Vertragsabschluss Abgaben oder andere Fremdkosten, die im vereinbarten Preis enthalten sind, oder entstehen sie neu, sind wir im entsprechenden Umfange zu einer Preisanpassung berechtigt.
III. Zahlungsbedingungen
1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen der Firma poly klima GmbH 14 Tage nach Rechnungserhalt und ohne Abzüge fällig.
2) Bei Zahlungszielüberschreitungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern.
IV. Eigentumsvorbehalt
1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller bestehenden Forderungen des Unternehmens in dessen Eigentum.
V. Gewährleistung
1) Die Gewährleistungspflicht beträgt bei neu hergestellten Produkten 2 Jahre, bei gebrauchten, überarbeiteten Produkten 1 Jahr. Ist der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr.
2) Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mangelfreiheit zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind uns sofort, mindestens aber innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Werden offensichtliche Mängel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung.
3) Sonstige Mängel sind uns innerhalb einer Woche seit Kenntnisnahme anzuzeigen.
4) Geringfügige Fehler, die weder den Wert, noch die Tauglichkeit oder die Verwendbarkeit des Produkts wesentlich beeinträchtigen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
5) Die Firma poly klima ist berechtigt, Nacherfüllung nach ihrer Wahl vorzunehmen. Dies bedeutet, dass wir entscheiden, ob eine Mangelbeseitigung oder eine Neulieferung vorgenommen wird. Schlägt die Nacherfüllung fehl, sind wir zu einer wiederholten Nacherfüllung berechtigt. Auch im Falle einer wiederholten Nacherfüllung entscheidet poly klima zwischen Neulieferung oder Mangelbeseitigung.
6) Der Besteller ist erst dann zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt, wenn die Erfüllung wiederholt fehlgeschlagen ist. Anspruch auf Schadensersatz besteht nur, soweit der Unternehmer grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vertreten hat. Schadensersatz für Mangelnachfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz beruhen.
VI. Pflichtverletzung
1) Die Haftung für Pflichtverletzungen der Firma poly klima GmbH beschränkt sich auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverstöße.
2) Bei der Erbringung von Werksleistungen nach Vorlage des Bestellers ist insbesondere die Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter ausgeschlossen. Eine Prüfungspflicht seitens poly klima besteht im Hinblick auf Schutzrechte Dritter nicht.
VII. Gerichtsstand und anwendbares Recht
1) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten wird der Sitz der Gesellschaft (hier: Freising) als Gerichtsstand festgelegt.
2) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik
3) Ausgenommen ist jedoch die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts oder sonstige Konventionen über das Recht des Warenkaufs in Deutschland.
VIII. Urheberrecht und Geheimhaltung
1) Unsere Angebote, Aufträge und Anfragen, sowie die dazugehörigen Unterlagen einschließlich der darin enthaltenen technischen und kaufmännischen Informationen, dürfen nicht ohne unsere vorherige Zustimmung verwertet oder Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch für die Weitergabe von Unterlagen
IX. Datenverarbeitung
1) Der Auftraggeber gestattet, dass die im Rahmen der Auftragsabwicklung und Abrechnung erforderlichen Daten mittels EDV verarbeitet und gespeichert werden.
X. Schlussbestimmungen
1) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirtschaftlich gleichwertige Bestimmung ersetzt.
2) Sämtliche Erklärungen, welche die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses berühren, bedürfen der Schriftform. Eine Änderung des Schrifterfordernisses bedarf seinerseits der Schriftform.